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Rote Händlerkennzeichen

Von der Zulassungsstelle werden rote Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen an KFZ Händler zugeteilt. Die Kennzeichennummer beginnt immer mit der Ziffer „06“ und wird auf Antrag an zuverlässige KFZ-Händler ausgegeben. Das rote Kennzeichen ist keinem Fahrzeug fest zugeordnet. Somit können wir Ihr Auto auch bei Ihnen abholen, falls es schon abgemeldet ist.

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ID: 864052   |  erstellt am: 08.01.2025 17:15   |   veröffentlicht am: 08.01.2025 17:18