Von der Zulassungsstelle werden rote Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen an KFZ Händler zugeteilt. Die Kennzeichennummer beginnt immer mit der Ziffer „06“ und wird auf Antrag an zuverlässige KFZ-Händler ausgegeben. Das rote Kennzeichen ist keinem Fahrzeug fest zugeordnet. Somit können wir Ihr Auto auch bei Ihnen abholen, falls es schon abgemeldet ist.